B 243 OU Holbach – feierliche Verkehrsfreigabe

Mit der Eröffnung der Ortsumgehung Holbach als Bestandteil der länderübergreifenden Gesamtmaßnahme B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38) konnte ein weiteres Teilstück der neuen Verbindungsachse zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen am 30.06.2026 dem Verkehr übergeben werden.

Die Verkehrsfreigabe erfolgte durch Herrn Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Herrn Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur des Freistaates Thüringen und Herrn Hans-Karl Rippel, Präsident des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr.

Die B 243 neu als direkte Verbindung zwischen der A 7 bei Seesen und der A 38 bei Nordhausen entlastet den zentralen Harz und zahlreiche Ortsdurchfahrten von Durchgangsverkehren.

Durch die INVER GmbH wurden in den 1990er Jahren Unterlagen für das Raumordnungsverfahren und der Linienbestimmung bearbeitet. Das Raumordnungsverfahren wurde im August 1998 abgeschlossen, die Linienbestimmung erfolgte am 06.08.2001.

Auf Thüringer Seite wurde der Planungsbereich in 3 Abschnitte unterteilt:

1.Teilabschnitt               A 38 bis Großwechsungen mit Anschluss an die B 234 alt

2.Teilabschnitt               östl. Mackenrode – Großwechsungen (OU Holbach und Günzerode)

3.Teilabschnitt               Abschnitt Mackenrode

Durch das TLBV wurde INVER mit der Bearbeitung der Vorplanungsunterlagen bis zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den 1. und 2. Teilabschnitt beauftragt. Die Bearbeitung der Unterlagen für den 1. TA erfolgte von 1995 – 2006, die Unterlagen für den 2. TA wurden von 2006 – 2024 bearbeitet. In diesen Komplexmaßnahmen konnte sich die fachübergreifende Kompetenz der INVER Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Infrastrukturmaßnahmen beweisen. Für beide Abschnitte wurden Leistungen der Verkehrsplanung, Verkehrsanlagenplanung, Bauwerksplanung, Entwässerungsplanung, Verkehrsführung, Bauablaufplanung und Immissionsschutz bearbeitet.

Trotz umfangreicher Abstimmungen mit den örtlichen Anliegern und Gewerbetreibenden konnten nicht alle Interessen vollständig erfüllt werden. Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung und der Neuordnung des untergeordneten Wegenetzes haben sich bei den Anliegern neue Sichtweisen auf Ortsverbindungen und Wirtschaftswege ergeben. In direkter Abstimmung mit den Baulastträgern können auch diese Befindlichkeiten gelöst werden.

Wir blicken erwartungsvoll auf das Jahr 2029 in dem die Fertigstellung der OU Günzerode geplant ist.

Foto: B. Schmidt (TMDI)